Das Gericht bestätigt, dass es eine Gefahr durch herabfallende Ziegel, ausgelöst durch Wirbelschleppen gibt. Wenigstens 16 Wirbelschleppenschäden gab es bislang. Das von Fraport bezahlte Gutachten, das die Gefahr einschätzen sollte, ging von einem Wirbelschleppenfall in zehn Millionen Jahren aus. 3000 Dächer müssen deshalb jetzt geklammert werden – ein Einziges wurde bislang geklammert. Somit ist ein möglicher Personenschaden, verursacht durch Wirbelschleppen wirklich kein unvorhersehbares Ereignis. Die Richter nehmen es in Kauf und entschieden sich für Fraport und gegen die Bevölkerung. Ihre Flughafenliebe muss grenzenlos sein. Wann setzt sich die Überzeugung durch, dass ein Flughafen dieser Ausprägung nicht in einem bewohnten Gebiet betrieben werden darf?
Die Welt – Flörsheim muss Niederlage beim VGH einstecken.
Allgemeine Zeitung Mainz – Kommentar zum Urteil.