Die Initiative „Frankfurt-Nord gegen Fluglärm“ wurde am 1.9.2011 von lärmbetroffenen Bürgern aus mehreren nördlichen Stadtteilen gegründet. Sie ist eine private und parteipolitsch ungebundene Initiative.
Unser Ziel ist es, mit gemeinsamen Kräften die inzwischen massive Belastung des Frankfurter Nordens mit Fluglärm zu beenden!
Unsere Aktivitäten richten sich dabei vor allem gegen die seit 10. März 2011 erfolgte massive Zunahme des Fluglärms in Folge der Neuordnung der Flugrouten im Hinblick auf die Inbetriebnahme der neuen Landebahn Nordwest des Frankfurter Flughafens.
Diese Neufestsetzung der Flugrouten hat dazu geführt, dass jetzt weite Teile des Frankfurt Nordens (u.a. Frankfurter Berg, Berkersheim, Bonames, Eckenheim, Harheim, Eschersheim, Nordweststadt, Ginnheim) von landenden Flugzeugen in niedriger Höhe und auch von jetzt niedriger startenden Flugzeugen direkt überflogen werden.
Der Fluglärm wird dabei noch ansteigen! Die Fraport AG wird in den kommenden Jahren die Anzahl der Flugbewegungen quasi verdoppeln! Damit wird auch der Lärmeintrag noch um 50% steigen.
Unsere Initiative ist fest entschlossen, den nachhaltigen Verlust an Lebensqualität, Gesundheit und Immobilienwerten zu verhindern.
Ziele und Forderungen der BI Frankfurt-Nord gegen Fluglärm
Wenn Sie sich Bürgerinitiative anschließen möchten oder die Bürgerinitiative unterstützen möchten, so melden Sie sich bitte über das Kontaktformular oder senden eine EMail direkt an Eberhard.Centner@gmx.de (Ansprechpartner der BI).
Ihre Bürgerinitiative Frankfurt-Nord gegen Fluglärm
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Unsere Ziele und Forderungen
Die Lärmsituation durch die neue Landebahn und die neuen Überflugrouten ist in ganz Frankfurt unerträglich geworden.
Von der Lebensqualität, die Frankfurt einst mit seiner Grüngürtelpolitik voran brachte , ist mittlerweile durch den Lärm von oben nichts mehr übrig geblieben. Mit Sicherheit werden die Belastungen mit dem Ausbau des Flughafens (neue Landebahn und neue Überflug- und Anflugrouten) in Zukunft noch schlimmer werden. Technisch ist eine Verdoppelung der Flugbewegungen möglich. Wir können und wollen dies nicht akzeptieren und fordern die Wiederherstellung unserer Ruhe- und Erholungsmöglichkeiten in der Stadt.
Da technische Aktiv- und Passiv-Schallschutzmaßnahmen nicht zu einer durchschlagenden Lärmreduzierung führen können, fordern wir
1. absolute Nachtruhe von 22 bis 6:00 Uhr
2. Verminderung des Fluglärms durch Beschränkung der Flugbewegungen,
3. Stilllegung der neuen Landebahn Nordwest
Ausgehend von den Erkenntnissen, dass Belastungsgrenzen des Wachstums erreicht sind, dass die Einschränkung der Grundrechte der Bevölkerung nicht mehr tolerabel ist, dass die externen Kosten zulasten der Steuerzahler und der Umwelt zu groß werden, fordern
wir kurzfristig die Einhaltung des bestehenden Nachtflugverbots von 22 – 6 Uhr, die Erhöhung der Überflughöhen, optimierte Start- und Landeverfahren.
Mittelfristig fordern wir die Reduzierung des Flugverkehrs (Status quo ante), d.h. die Beschränkung der Zahl der Flugbewegungen pro Stunde auf maximal 80, eine Einführung der Kerosinsteuer und der regulären Mehrwertsteuer auf jede Flugdienstleistung sowie Strafzahlungen für laute Triebwerke. Wir fordern eine Gleichstellung aller Verkehrsträger, insbesondere mit Schiene und Straße. Der Ausbau des Frankfurter Flughafens muss gestoppt werden.
Langfristig fordern wir das Verbot von Inlandsflügen und die Verlagerung der reinen Frachtflüge an Flugplätze, die nicht in Ballungsgebieten liegen.
Wir sind uns einig, dass es mehrere Möglichkeiten des Einflusses gibt, um unsere Interessen durchzusetzen, erstens die Öffentlichkeit informieren und mobilisieren, zweitens Druck auf die politischen Verantwortlichen ausüben und Solidarität aller Betroffenen herstellen, drittens Verringerung der Nachfrage der Flugnachfrage zum Beispiel durch Boykottaufrufe, die Nutzung alternativer Verkehrsträger.
Die Durchsetzung unserer Interessen darf nicht isoliert auf das Rhein-Main-Gebiet bezogen sein. So gibt es innerhalb Deutschlands und Europas auch Bewegungen, die z.B. ein Nachtflugverbot durchgesetzt haben oder es noch fordern.
Hier muss insbesondere auf eine bevorstehende EU-Regelung geachtet werden, die als Verordnung verbindlich auch für Flughäfen der Bundesrepublik wird und nationales Recht aushebeln würde.
Die Versuche der EU-Kommission z.B. gleiche Wettbewerbsbedingungen in Europa herzustellen, würde heißen, die Flugpläne europaweit so zu koordinieren, dass eine optimale Leistungsfähigkeit der Fluglinien hergestellt wird. Hier können wir nur versuchen, über unsere Abgeordneten im EU-Parlament, das der Verordnung zustimmen muss, unsere Sichtweise darzulegen und gegen den aktuellen Verordnungsentwurf zu kämpfen. (1)
Die Grenzen des Wachstums sind dort zu sehen, wo die positiven Auswirkungen hinter den negativen zurückbleiben. Negative Auswirkungen sind nicht immer quantifizierbar. Dazu gehört zum Beispiel das Sich-Wohl-Fühlen in seiner Wohnung, seinem Haus, auf seinem Grundstück, wobei man nicht durch Lärmattacken gestört wird. Dazu gehören auch tradierte christliche Werte wie Sonntags-, Mittags- und Nachtruhe. Für Gaststätten und Rasenmäher gibt es Beschränkungen, nicht für Fluglärm.
Das Argument Arbeitsplätze ist kritisch zu hinterfragen. In wie weit dient die Zunahme von oft prekären Arbeitsverhältnissen dem gesellschaftlichen Wohlstand, wenn dabei andere Werte beeinträchtigt sind, der Staat diese oft auch subventionieren muss, spätestens bei Einsätzen der Altersarmut? In wie weit werden durch die Auswirkungen dieser Arbeitsplätze nicht andere Werte beeinträchtigt, zum Beispiel die Gesundheit der Bevölkerung in den von Fluglärm betroffenen Gebieten, deren Fähigkeit oder Produktion ihrer Arbeitskraft massiv eingeschränkt sind deren Kinder keine ausreichende Schlafrhythmen finden, die von chemischen Emissionen vergiftet werden, was alles zu enormen volkswirtschaftlichen Folgekosten zum Beispiel Arbeitsausfall, Krankheiten, verzögerter Entwicklung von Kindern und Jugendlichen führt?
An Grundrechten sind die Art. 1, Art. 2, Art. 6, Art. 11, Art. 13 und Art. 14 zu nennen, die durch den Fluglärm betroffen sind. [Art. 1 Die Würde des Menschen ist unantastbar. Art. 2 Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt. Art. 6 Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Art. 11 Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im gesamten Bundesgebiet. Art. 13 Die Wohnung ist unverletzlich. Art. 14 Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. ]
Die Würde des Menschen uns auch das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist dort angegriffen, wo man sich nicht gegen Übergriffe anderer wehren kann. Dies ist bei den Lärm- und Emissionsüberfällen der Fall. Die Bewohner unter der Überflug-, Anflug-, Abflugroute sind an der freien Entfaltung ihrer Persönlichkeiten gehindert, wenn sie sich auf ihrem Grundstück, ihrem Balkon, nicht ungestört aufhalten kann. Hier helfen auch keine passiven Lärmschutzmaßnahmen, zum Beispiel Schallschutzfenster, wenn die Kommunikation mit der Familie und Freunden, Besuchern unterbrochen werden muss. Wir wollen keine menschliche Käfighaltung.
Eingriff in Art. 13: Die fraportbedingten Eingriffe durch Lärm und Emissionen beeinträchtigen die Gesundheit, insbesondere die der Kinder, die unter dem besonderen Schutz des Staates stehen. Die Maßnahmen der Fraport führen zu einer teilweisen Enteignung der Wohnungs- und Hausbesitzer. Die Werte solcher Häuser und Wohnungen werden ca. 20 % vermindert durch die Überflugsituation. Das Eigentum ist weniger wert geworden, wenn es überflogen wird. Das Casa-Fraport-Hauskauf Programm kann hier keine Lösung sein. Erstens wird zu wenig gezahlt und zweitens ist zu fragen, was mit den Häusern passieren soll, ob dann in den leer stehenden Häusern Hartz IV-Empfänger eingewiesen werden sollen? Oder sollen die Viertel als unbewohnbar abgerissen werden?
Auch die Freizügigkeit der Bürger wird aufgrund des Fluglärms eingeschränkt bzw. man wird aus seiner Wohnung vertrieben (siehe Petra Roth, wir könnten doch einfach wegziehen). Auch sind wir rechtlich nicht verpflichtet, das „Sonderopfer“ zu zahlen, das der ehemalige hessische Ministerpräsident Koch von uns verlangt hat, denn ein Opfer Einzelner verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz des Artikels zwei.
Potentiell werden auch Leib und Leben der Anwohner durch die vielen Flüge gefährdet, denn bei einer solch hohen Anzahl von Anflügen, Abflügen und Landungen sind Abstürze einfach nicht auszuschließen.
Die neue Diskussion der Politik über Fluglärmbelastungen zeigt, dass die Demonstrationen im Terminal Wirkung zeigen. Hier müssen wir mit Nachdruck „dran“ bleiben, um den Druck aufrecht zu erhalten.
Als Adressaten kommen weiterhin die Bundesregierung und die EU in Frage, die zuständig sind für die Grenzwerte von Umweltbelastungen. Hier muss mit dem Einsatz von medizinischen Gutachten und der Einbeziehung der jeweiligen Abgeordneten für eine Verschärfung der Grenzwerte gearbeitet werden (z.B: TA Lärm).
Wenn wir uns auf der parlamentarischen Ebene bewegen, darf nicht vergessen werden, was uns die Politik alles versprochen und nicht gehalten hat. So sind auch die jüngsten Stellungnahmen hessischer Politiker und Parteien mit äußerster Vorsicht zu betrachten. Die Lügen in den vergangenen Jahren (die Startbahn-West sollte die letzte Bahn sein, es sollte kein Baum mehr für den Flughafen gefällt werden, die Mediation sollte die Grundlage für gemeinsames Handelns aller an der Mediation Beteiligten sein) machen es der Politik nicht leichter, ihre Legitimität zu erhalten. Wenn die Politik das Volk belügt und die Regeln verletzt, dann sollte man sich nicht wundern, wenn auch das Volk die Regeln verletzt.
So wie in der Vergangenheit sich die Kirchen mit uns solidarisiert haben, müssen wir jetzt in Kontakte zu anderen NGOs treten, um über die Beteiligung von fortschrittlichen Gewerkschaftlern, dem BUND, von Greenpeace und anderen wichtigen Netzwerken eine deutschlandweite, besser noch europaweite Organisation unseres Kampfes zu ermöglichen.
Wir müssen in den einzelnen BIs Strategiediskussionen führen, die auf der Delegiertenversammlung zu einer einheitlichen Haltung und einheitlichem Handeln führt. Wir müssen dabei auch an die Tage nach der Leipziger Gerichtsentscheidung denken, unabhängig davon, wie diese ausfällt.
Nur gemeinsam sind wir stark!
Frankfurt-Nord gegen Fluglärm
(1) Für die Hessen sind gewählt Udo.Bullmann@spd.de, www.martin-haeusling.eu(Grüne), thomas.mann@europarl.europa.eu (CDU), wolf.klinz@europarl.europa.eu (FDP)
Lärmakzeleration zerstört das städtebauliche Ensemble der „Frankfurter Moderne“/ Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit ist in den Ernst-May-Siedlungen wie überhaupt in den umliegenden Stadtgebieten des Frankfurte Norden ernsthaft bedroht!
Es ist ja der Lärm der Autobahnzuführung Miquelknoten/Nordwestkreuz und der
Rosa-Luxemburg-Trasse quer durch das Niddatal, der Main-Weser-Bahn längst
der Nidda und der sich hier kreuzenden Flugrouten, welche sich akkumulieren
zu einer das erträgliche Maß weit übersteigenden Belastung. Der Wohnwert wendet
sich in sein Gegenteil. Das Naherholungsgebiet der Niddawiesen und die darin
angesiedelten Kleingärten werden ständig mehr gemieden. …
steilerer Abflug und steilerer Anflug kurz vor der Landung, höhere Flugebenen und nötigenfalls Verlegung der Überflugtrassen weiter nach Nord, damit in den Einflugsschneisen höher geflogen werden können, sowie leisere Maschinen sind zu fordern.
Ich kann nur in allen Punkten zustimmen!! Wir wohnen in der Ginnheimer Str./Bockenheim am Niddaparkgelände und werden bei Ostwetterlage im Steigflug bei sehr unterschiedlichen Höhen direkt überflogen. Telefonieren bei geöffneter Balkontür ist dann kaum möglich; bei schönstem Sonnenschein auf dem Balkon, kein Genuss; Spazierengehen in den Niddawiesen, manchmal ein Graus. Ein Ballungsgebiet wie Rhein-Main darf für die Menschen, die dort leben nicht durch jedweden Lärm zur Hölle werden! Denn es geht weiter. Die Bahn ist eine Alternative zum Fliegen. Aber der geplante Main-Weser Ausbau liegt uns im Magen. Die Strecke vom Westbahnhof herüber verläuft in Sichtweite direkt hinter den Häusern und Gärten. Seit wenigen Wochen sind Rodungen an der Strecke zu bemerken. Wenn dann auch noch nachts -bei Fluglärmpause- 4-gleisig die Güterzüge durchdonnern, können wir uns warm anziehen!! Denn Flüsterbremsen gehören bei der Bahn erst ab 2020 zum Standard. Auch hier gilt die Überlegung, ob eine Gütertrasse mitten durch dichtbesiedeltes Gebiet führen muss.Von drei Seiten lärmmäßig eingekreist (die A 66 in Sichtweite) gilt nämlich auch für die Randbebauung Bockenheims.
Daher:
Solidarität mit allen lärmgeplagten Menschen in unserer Region!!