17.10.2011 Pressemitteilung der Grünen im Hessischen Landtag:
Neue Landebahn – GRÜNE für dauerhaftes Nachtflugverbot, mehr aktiven Lärmschutz und Bürgerbeteiligung bei Flugroutenfestsetzung
Nach der in der vergangenen Woche erfolgten Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in Kassel (VGH) für ein einstweiliges Nachtflugverbot dringt die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wenige Tage vor Inbetriebnahme der Nordwest-Landebahn auf ein dauerhaftes Nachtflugverbot. Zudem fordern DIE GRÜNEN die Landesregierung auf, eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes zu starten, um Lärmschutz als die neben der Sicherheit vorrangige Aufgabe der Flugsicherung gesetzlich zu verankern. Zudem sollen die Bürgerinnen und Bürger in Zukunft bei den Verfahren zur Festlegung von Flugrouten und Flughöhen beteiligt werden.
„Die Verantwortlichen in der schwarz-gelben Landesregierung haben jahrelang versprochen, dass es einen Ausbau des Flughafens ohne Nachtflugverbot nicht geben wird. Der zusätzlichen Lärmbelastung am Tag sollte „als Ausgleich“ wenigstens Ruhe in sechs Stunden der Nacht gegenüberstehen. Doch daran wollte sich Schwarz-Gelb offensichtlich nie ernsthaft halten. Durch den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Kassel ist jetzt klar, dass es in den kommenden Monaten – mindestens bis zu einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) in Leipzig – zwischen 23 Uhr und 5 Uhr keine planmäßigen Flugbewegungen geben darf.
Damit ist aus rechtlicher Sicht klar, dass ein Nachtflugverbot eindeutig zulässig ist; wenn es dann bis zur Entscheidung des BVerwG ein halbes Jahr oder länger wirksam war, kann auch niemand mehr ernsthaft behaupten, es wäre faktisch nicht durchführbar. Wir freuen uns, dass alle vorgeschobenen Einwände gegen das Nachtflugverbot auf diese Weise vollständig entkräftet werden“, unterstreicht der für den Flughafenausbau zuständige Abgeordnete der GRÜNEN, Frank Kaufmann. „Wenn jetzt der Lufthansa-Chef allen Ernstes fordert, die Eröffnung der Nordwestbahn zu verschieben, weil ihm das Nachtflugverbot ein zu hoher Preis für den Ausbau ist, dann ist das der Gipfel der irrsinnigen Äußerungen aus der Flugverkehrslobby. Wenn der Lufthansa das Nachtflugverbot zu teuer ist, dann hätte sie in der Logik der Ausbaubefürworter von Anfang an gegen den Ausbau sein müssen. Offensichtlich hoffte die Lufthansa immer darauf, dass der Ausbau ohne das Nachtflugverbot kommt und hatte ja auch willfährige Helfershelfer in der schwarz-gelben Landesregierung. Roland Koch hat am Samstag in der FAZ noch einmal sehr deutlich gemacht, dass ihn seine Versprechen von früher heute einen feuchten Dreck scheren. Diesem Wortbruch hat der VGH jetzt einen Riegel vorgeschoben. Die Verantwortung dafür, dass sich die Luftverkehrswirtschaft jetzt so kurzfristig auf das Nachtflugverbot einstellen muss, tragen wegen ihrer gebrochenen Versprechen eindeutig die Landesregierung und die sie tragenden Parteien CDU und FDP. Aber auch Fraport ist daran ebenfalls mitschuldig, denn nach der Beantragung des Nachtflugverbots hat der Flughafenbetreiber ganz rasch den Kampf für nächtliche Flugbewegungen wieder aufgenommen und zu keinem Zeitpunkt den Planfeststellungsbeschluss kritisiert, der das von Fraport selbst beantragte Nachtflugverbot ignorierte“, so Kaufmann.
Daraus dass der Lärm bereits im Vorfeld der Inbetriebnahme der neuen Landebahn durch die Verschiebung von Flugrouten und der Verminderung von Flughöhen stark anwuchs, werde deutlich, dass auch am Tag dringend Abhilfe geschaffen werden müsse. „Schon jetzt leiden tausende Menschen im Rhein-Main-Gebiet stärker als früher unter Fluglärm. Die Belastungen werden in der kommenden Zeit immer weiter steigen, da die Zahl der Flugbewegungen auf 124 pro Stunde anwachsen wird. Da mittelfristig womöglich mit 900 000 und mehr Flügen im Jahr gerechnet werden muss, ist ein Ende der Belastung leider nicht abzusehen. Deshalb ist die Forderung nach verbindlichen Lärmobergrenzen nur allzu berechtigt“, so Kaufmann.
Lärmschutz als Aufgabe der Flugsicherung
DIE GRÜNEN fordern, dass die Flugsicherung in Zukunft den Lärmschutz als gleichwertige Arbeitsvorgabe zu beachten hat. Zurzeit haben im Luftverkehrsgesetz (§ 27c) die Sicherheit und die maximale Kapazitätsauslastung Priorität, während der Schutz vor Fluglärm in diesem Zusammenhang überhaupt nicht erwähnt werde. „Das muss sich ändern, damit der Lärmschutz endlich die notwendige Beachtung auch in der Praxis erfährt. Wenn in das Luftverkehrsgesetz mit aufgenommen wird, dass die Fluglärmbelastung zu verringern ist, würden verstärkt auch technische Entwicklungen zugunsten des Lärmschutzes etwa bei der Entwicklung von Flugverfahren berücksichtigt.“
Öffentlichkeitsbeteiligung bei Festlegung von Flugrouten und Flugverfahren
Bei den grundlegenden Entscheidungen über Flugrouten und Flugverfahren wollen DIE GRÜNEN in Zukunft die Bürgerinnen und Bürger beteiligen. Die öffentliche Erörterung im Planfeststellungsverfahren nütze wenig, solange die konkreten Folgen im Verborgenen blieben. Dies sei solange der Fall, als nicht auch die generelle Festlegung von Flugrouten und Flugverfahren (Flughöhen) erst nach Offenlage der konkreten Planungen hierfür und einer öffentlichen Erörterung erfolge. „Eine umfassende Beteiligung der betroffenen Kommunen und der Öffentlichkeit muss bei großen grundlegenden Änderungen wie denen der vergangenen Wochen unbedingt erfolgen. Die Menschen am Boden dürfen nicht mehr ohne transparente Entscheidungsprozesse von Fluglärm plötzlich aufgeschreckt werden. Einwendungen aus der Bevölkerung müssen vielmehr umfassend in das Verfahren einbezogen werden, damit die Arroganz der Deutschen Flugsicherung als Wissensmonopolist im Luftverkehr und damit die Rücksichtlosigkeit gegenüber den Belangen der Bevölkerung endlich ein Ende hat.“
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