PM Die Linke: Flughafen Frankfurt: Bundesverwaltungsgericht bescheinigt der Landesregierung Tricksereien und Täuschungen

Nachdem Richter das Vorgehen des Landes bei der Genehmigung zum Flughafenausbau als zweifelhaft bezeichnet haben, steht das gesamte Verfahren bezüglich des zentralen Punktes Nachtflugverbot zur Disposition. Dazu erklärt Hermann Schaus, innenpolitischer Sprecher und Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Keine Nachtflüge im Gegenzug für die Belastungen durch den Ausbau – so lautete das Ergebnis des Mediationsverfahrens. CDU und FDP haben sich zu keiner Zeit daran gehalten und stattdessen die Interessen der Luftfahrtindustrie durchgedrückt. Die Landesregierung hat schließlich 17 Nachtflüge für zulässig erklärt und damit die betroffenen Menschen schlicht hinters Licht geführt.

Noch unklar ist, ob das Gericht das Genehmigungsverfahren insgesamt als rechtswidrig einstuft. Klar ist aber schon jetzt: Sowohl das Mediations- als auch das Genehmigungsverfahren verdienen die Überschrift ‚Tauschen, tarnen, tricksen.‘

Und klar ist außerdem, dass diese Art des Luftfahrtlobbyismus zu langwierigen juristischen Auseinandersetzungen führen wird. Das haben sich die Ausbauparteien und die schwarz-gelbe Landesregierung allerdings auch redlich verdient.“

Ministerpräsident Volker Bouffier und Co. könnten es drehen und wenden wie sie wollten: Dass Teile des Rhein-Main-Gebiets in unbewohnbare Zonen verwandelt würden, sei in keiner Weise hinnehmbar, so Schaus.

„Die neue Landebahn muss weg, die Zahl der Flugbewegungen muss reduziert werden und ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr muss her.“

 

 

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