Schelmenstück der hess. Landesregierung wurde vorläufiges Ende bereitet
Das Bündnis der über 70 Bürgerinitiativen rund um den Frankfurter Flughafen (BBI) begrüßt ganz außerordentlich, dass das Bundesverwaltungsgericht mit seinem Urteil vom heutigen Tage dem Schelmenstück des Hess. Ministeriums für Wirtschaft und Verkehr, des Hess. Landesregierung, der sie tragenden Parteien und der Luftverkehrsindustrie ein zumindest vorläufiges Ende bereitet hat.
Zunächst wurde von ihnen das (wenn auch nur Mini-) Nachtflugverbot für die Zeit von 23 bis 5 Uhr der (flug-)lärmgeplagten Bevölkerung als Ergebnis des millionenteuren sog. Mediationsverfahren als Kompromiss für die Errichtung der neuen Landbahn verkauft, dann aber doch, entgegen dem Antrag des Flughafenbetreibers, Nachtflüge in dieser Zeit genehmigt. Ohne diese drohe wirtschaftlicher Ruin und eine rechtliche Zulässigkeit sei nicht gegeben.
Hier hat das Urteil deutliche Worte gefunden: ein Nachtflugverbot ist zulässig, die Nachtruhe der Anrainer des Flughafens verdient ganz besonderen Schutz vor allen anderen Interessen. In dem folgenden ergänzenden Planfeststellungsverfahren erwartet das BBI, dass Minister Posch sich dieses Mal an sein Wort hält, das das lautet „wenn ein Nachtflugverbot zulässig ist, dann machen wir es“, sich nicht weiter als Lobbyist der Flugindustrie geriert und sein jahrelanges Spiel mit dem Titel „Tricksen und Täuschen“ aufgibt.
Misstrauen dagegen ist angebracht: Zusicherungen für Lärmminderung wurden schon mehrfach gebrochen, und auch in der mündlichen Verhandlung vor dem Gericht wurde entgegen den Ausführungen des Ministers, von dem Prozessbevollmächtigten des Landes Hessen in trauter Eintracht mit den Bekundungen des Rechtsanwalts der Fraport AG vehement die Zulässigkeit nächtlicher Flugbewegungen gefordert. In dem vom Gericht angeordneten ergänzenden Planfeststellungsverfahren wird das BBI weiterhin fordern, dass in den beiden Nachtrandstunden (22-6 und 5-6 Uhr) nicht nur weniger geflogen wird als am Tage, sondern auch in dieser Zeit völlige Ruhe herrschen muss, die Anzahl und die Lärmauswirkungen der Flugbewegungen insgesamt gedeckelt werden, ein Ausbau ausgeschlossen wird und die neue Landebahn insgesamt nochmals auf den Prüfstand kommt.
„Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts kann nicht der Endpunkt, sondern nur der Anfang des Weges in die richtige Richtung sein. Wir sehen daher Anlass, unsere Demonstrationen und sonstigen Aktionen auch weiterhin durchzuführen. Durch sie haben die Bürgerinnen und Bürger in der Vergangenheit erfolgreich gezeigt, dass sie ein ungehemmtes Wachstum des Flughafens auf Kosten ihrer Gesundheit und Eigentums nicht akzeptieren, und das werden sie auch in Zukunft angesichts der negativen Erfahrungen in der Vergangenheit tun müssen“, führten die Sprecher des BBI aus.
Was die Bedeutung des Urteils für passiven Lärmschutz und Siedlungsbeschränkungen angeht, so kann diese erst nach Vorliegen des ausführlichen schriftlichen Urteils des Gerichts beurteilt werden.
Für Rückfragen
Ingrid Kopp 0171 – 8 381 481
Dr. Hartmut Wagner 0171 – 4 751 592
Der heutige Urteilsspruch in Leipzig war ein kleiner Schritt in die richtige Richtung.
Unsere weiteren Ziele (Deckelung der Flugbewegungen, lärmärmere An- und Abflugverfahren, Versteuerung von Kerosin usw.) müssen wir gemeinsam erkämpfen.
Denn WIR SIND DAS VOLK und nur GEMEINSAM sind wir STARK !!
Meine Unterstützung des BBI ist Ihnen sicher. DANKE für Ihren beharrlichen Einsatz.
Herzlichen Glückwunsch nach Frankfurt. Das kämpfen hat sich ein wenig gelohnt. Der Staat sieht endlich vielleicht, daß er mit uns nicht alles machen kann, wir sind keine Leibeigenen!
In Berlin war der Richter Gnadenlos leider nicht so gnädig. Ich habe vor einigen Jahren hier chron. Asthma bronchiale bekommen, bin daraufhin zu 30 Proz. behindert geschrieben, vor einem halben Jahr bekam es unser 7jähr. Sohn, er ist zu 40 Proz. behindert geschrieben, muß täglich inhalieren etc.
Das sind u.a. die Auswirkungen die sich zeigen. Den/die Flughäfen interessiert es nicht. Die Politiker auch nicht.
Fam. Wegner – Mahlow, Einflugschneise.