EINLEGUNG VON WIDERSPRÜCHEN GEGEN RECHTSWIDRIGES VERFAHREN ZUR REGELUNG DES NACHTFLUGVERBOTS

Newsletter 04.05.2012 der INITIATIVE GEGEN FLUGLÄRM MAINZ OBERSTADT E. V.
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Liebe aktive Fluglärmgegner,

anbei eine ganz aktuelle Information gegen den Fluglärm in Mainz.

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1. EINLEGUNG VON WIDERSPRÜCHEN GEGEN RECHTSWIDRIGES VERFAHREN ZUR REGELUNG DES NACHTFLUGVERBOTS
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Die Ankündigung des Hessischen Verkehrsministers Dieter Posch ( FDP),
durch eine „Klarstellung“ das Nachtflugverbot für den Frankfurter
Flughafen im Planfeststellungsbeschluss festzuschreiben, hat für großes
Erstaunen bis hin zu Entsetzen gesorgt. Dies liegt zunächst darin
begründet, dass das Verwaltungsrecht ein „Planklarstellungsverfahren“
überhaupt nicht kennt.

Gravierende Änderungen und Regelungen in einem
Planfeststellungsbeschluss, der die Rechtsgrundlage für den Ausbau des
Frankfurter Flughafens bildet, müssen in einem Planergänzungsverfahren
mit Bürgerbeteiligung durchgeführt werden. Die bloße “
Klarstellung“ einer Regelung käme allenfalls bei Ungenauigkeiten,
offensichtlichen Schreibfehlern etc. in Betracht. Hierum geht es
vorliegend aber nicht sondern um eine neue Regelung zu den Nachtflügen in
der Zeit von 22 bis 6 Uhr. Dabei hat das Bundesverwaltungsgericht das
Hessische Verkehrsministerium nach der Urteilsformel verpflichtet, über
das Nachtflugverbot unter „ Berücksichtigung der Auffassung des
Gerichts“ zu entscheiden. Da die schriftlichen Urteilsgründe bislang
nicht vorliegen – hiermit wird frühestens im Juni gerechnet – kann
Herr Posch die Auffassung des Gerichts im Rahmen einer von ihm erfundenen
„ Planklarstellung „ überhaupt nicht berücksichtigen.

Dabei liegen die Motive für die beabsichtigte Vorgehensweise auf der Hand.
Herr Posch und die Fraport AG befürchten ( zu Recht ), dass die Bürger
in einem formellen Planergänzungsverfahren die Forderung nach einem
umfassenden Nachtflugverbot von 22 Uhr bis 6 Uhr stellen werden,
mindestens jedoch, dass in den Nachtrandzeiten von 22 bis 23 Uhr und von 5
bis 6 Uhr die Anzahl der Flugbewegungen derart reduziert und gesteuert
wird, dass die Nacht – wie es das Bundesverwaltungsgericht in der
mündlichen Verhandlung gefordert hat – nicht zum Tag wird. Wie schon
mehrfach berichtet, fordern das Bundesumweltamt und zahlreiche
medizinische Studien ein absolutes Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr zur
Vermeidung schwerer Gesundheitsschäden. Dem hat sich vermehrt die
Politik, insbesondere der neue Frankfurter Oberbürgermeister Feldmann
angeschlossen, der als Vertreter der Stadt Frankfurt am Main in den
Aufsichtsrat der Fraport AG “einziehen“ wird.

Demgegenüber verfolgt Herr Posch mit seinem „
Planklarstellungsverfahren“ das Ziel, ohne öffentliche Anhörung
möglichst viele Flüge in den Nachtrandstunden durchzusetzen. Dabei ist
es ihm offenbar gleichgültig, welche Vorgaben das
Bundesverwaltungsgericht in seinem schriftlichen Urteil möglicherweise
noch macht und das ein dem Verwaltungsrecht unbekanntes Verfahren das hohe
Risiko der Anfechtung birgt.

Aus diesem Grunde rufen wir nach Rücksprache mit Verwaltungsrechtlern dazu
auf, in einem Schreiben an Herrn Posch “Widerspruch“ gegen die
beabsichtigte “Planklarstellung“ einzulegen. Bei diesem Widerspruch
handelt es sich nicht um ein förmliches Rechtsmittel sondern um einen
Protest gegen die beabsichtigte Vorgehensweise des Verkehrsministers, vor
Bekanntgabe der schriftlichen Urteilsgründe eine Nachtflugregelung zu
treffen.

Bilder:
http://www.fluglaerm-mainz-oberstadt.de/index.php?RDCT=1083795715f04737ff4f

Beschreibung:
Dieter Posch – Der Erfinder des Klarstellungsverfahrens

FÜR IHREN WIDERSPRUCH KÖNNEN SIE EINES DER FOLGENDEN MUSTER VERWENDEN:


Widerspruch Klarstellungsverfahren als WORD.doc

oder
Widerspruch Klarstellungsverfahren als PDF

Das Schreiben muss lediglich mit Ihrem Absender (hinter „Abs.:“ zu Beginn
des Schreibens) und mit Ihrem Namen (hinter „Mit freundlichen Grüßen“ am
Ende des Schreibens) versehen, unterschrieben und an Herrn Posch gesandt
werden.

Bild 1
Bild 2

Beschreibung:
Bild 1: Absender eintragen. Entweder handschriftlich im ausgedruckten PDF
oder digital im WORD.doc
Bild 2: Name und Unterschrift. Entweder handschriftlich im ausgedruckten
PDF oder digital im WORD.doc

Wir gehen davon aus, dass tausende Widerspruchsschreiben aus dem gesamten
Rhein-Main-Gebiet bei Herrn Posch eingehen werden. Bitten Sie auch
Nachbarn, Freunde und Bekannte diese Aktion zu unterstützen.

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2 Antworten zu EINLEGUNG VON WIDERSPRÜCHEN GEGEN RECHTSWIDRIGES VERFAHREN ZUR REGELUNG DES NACHTFLUGVERBOTS

  1. Schulz sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich wohne mit meiner Familie voll in der Einflugschneise der Landebahn-Nord und ich finde es schon frech wie sich gewisse Leute, die natürlich selber frei vom Fluglärm wohnen, immer wieder über Gesetze hinwegsetzen oder Ihr Geschwätz von Gestern nicht mehr interessiert. Ich weiß wohl das es in einem Ballungsgebiet wie Rhein-Main natürlich nicht absolut ruhig zu gehen kann, aber wann soll man denn zur Ruhe kommen, wenn nicht in der Nacht. Schließlich wird von uns am nächsten Tag wieder voller Einsatz gefordert. Wir sind also unbedingt für eine absolute Nachtruhe von 22.00 – 6.00 Uhr früh, das ist das mindeste. P.Schulz

  2. Christof van den Bruck sagt:

    Den Rasenmäher am Sonntag darf man nicht benutzen. Der Schreiner von nebenan ab einer bestimmten Uhrzeit seine Säge nicht mehr anschmeissen, und im Biergarten ist spätestens um 23:00 Uhr Schluss. Die Liste ist lang, die uns vor Lärmquellen schützen soll und es gibt viele Einschränkungen, die nicht jedem immer recht sind. Dennoch ist es wichtig und richtig, den der Schutz vor Lärm ist bei stetig steigender Zahl von Emissionen eine wichtige Aufgabe, um das Miteinander zu regeln. Das Lärm in der Wahnehmung subjektiv ist ist bekannt. Auch bekannt ist, dass bei steigender Lärmintensität die Toleranzschwelle für Lärm sinkt. Der Flughafen Frankfurt ist bereits tagsüber zu einer konstanten und penedranten Begleiterscheinung geworden, die das Maß des Ver- und Erträglichen in vielen Bereichen des Rhein-Main Gebietes überschritten hat. Denn wo anders wenigstens Sonn- und Feiertage für Erholung sorgen, ist dies beim Flughafenbetrieb leider nicht der Fall. Im Gegenteil, ginge es nach Betreiber und manchem Politiker, so wäre nicht einmal Nachts, wenn der Fluglärm aufgrund der fehlenden Hintergrundgeräuschkulisse doppelt so laut wirkt wie tagsüber, keine Erholung für die hier lebenden Menschen vorgesehen. Den ins uferlose steigenden Flugbewegungen zu allen Tag- und Nachtzeiten ist gesetzlich Einhalt zu gebieten.

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