4.10.2011
Sehr geehrter Herr Wächter,
vielen Dank für Ihre Antworten vom 21.4.2011 zu den Fragen zur nördlichen Gegenanflugsroute.
Dazu haben wir noch weitere Nachfragen:
Als im Jahr 2001 (19. April) die damals neue Gegenanflugsroute eingerichtet wurde und 2,8 km weiter im Süden lag, wurde auf die Frage, ob diese Flugroute nicht weiter nach Norden verschoben werden könnte von der Deutschen Flugsicherung gesagt:
DFS-Routenplaner Frank Westenburger lt. Frankfurter Rundschau vom 9.4.2001 „Noch weiter Richtung Taunus gebe es aber „keinen Bewegungsspielraum mehr“. Grund: 1000 Meter unter der Gegenanflugsroute kreuzen startende Maschinen den landenden Verkehr. Je weiter dieser Schnittpunkt vom Flughafen entfernt liege, umso länger müssten die startenden Jets dann künstlich niedrig gehalten werden. „Und niedrig fliegende Flugzeuge, sagt der Routenplaner Westenburger „sind wieder lauter als höher fliegende“.
Auf die Frage, ob die abfliegenden Flugzeuge nicht doch niedriger fliegen als vor der Verlegung der nördl. Gegenanflusgroute teilten Sie dazu am 21.4.2011 mit, es hätte sich nichts geändert. Halten Sie diese Behauptung weiterhin aufrecht? Seltsamerweise wird diese Veränderung nicht nur augenscheinlich und hörmäßig von den Betroffenen wahrgenommen. Inzwischen gibt es dazu auch Untersuchungen, die für die Landeshauptstadt Wiesbaden, das Land Rheinland-Pfalz und den Main-Kinzig-Kreis durchgeführt wurden, die bestätigen, dass auch das tiefe Gesamtanflugssystem noch tiefer gelegt wurde. Wird auch das von Ihnen bestritten?
@ Ortsbeirat 10: Mit der Bitte, Kontakt auch mit weiteren nördlichen Ortsbeiräten aufzunehmen und bei der Stadt Frankfurt anzufragen, ob nicht auch für den Bereich Frankfurt-Nord Untersuchungen zu den tatsächlichen Flughöhen, entsprechend der Untersuchungen, die in Wiesbaden, Rheinland-Pfalz und Main-Kinzig-Kreis durchgeführt wurden, beauftragt werden können, damit die Bürger über die tatsächlichen Gegebenheiten informiert werden.
(siehe http://www.dfld.de/Link.php?URL=Presse/PMitt/2011/110831c.htm)
Freundliche Grüße
Bürgerinitiative Frankfurt-Nord gegen Fluglärm
i.A. Eberhard Centner
www.frankfurt-nord-gegen-fluglaerm.de
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27.7.2011
Sehr geehrter Herr Centner,
wir bedanken uns für Ihre Mail vom 06.06.2011. Aufgrund der zur Zeit sehr großen Anzahl an Anfragen und der derzeitigen Urlaubszeit kommen wir leider erst heute dazu, Ihnen zu antworten. Wir bitten dafür um Entschuldigung.
Auf die von Ihnen vorgebrachten 7 Punkte erhalten Sie unsere folgenden Auskünfte:
Zu Punkt 1:
Die DFS hat die Verlagerung der Gegenanflüge, insbesondere die des nördlichen Gegenanflugs, durch die Herausgabe von Planungskarten, im Zuge des Planfeststellungsverfahrens des Flughafens Frankfurt/Main, seit 2002 kommuniziert.
Erlauben Sie uns darüber hinaus noch folgende Anmerkungen: Die DFS plant u.a. entsprechend ihrem gesetzlichen Auftrag gemäß §§ 32ff LuftVG An- und Abflugverfahren an Internationalen Verkehrsflughäfen.
Nach Abschluss der Vorplanung für Streckenführungen durch die DFS leitet sie ihre Entwürfe an die zuständige Fluglärmkommission weiter. Die Fluglärmkommission stellt eine besonders geregelte Art der Bürgerbeteiligung dar, die gesetzlich durch § 32b LuftVG u.a. für die Flugverfahrensplanung vorgesehen ist. Sie wird für jeden Verkehrsflughafen gebildet, der dem Fluglinienverkehr angeschlossen ist und für den ein Lärmschutzbereich nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm festzusetzen ist. Die Fluglärmkommission dient der Beratung der Genehmigungsbehörde sowie des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung und der Flugsicherungsorganisation über Maßnahmen zum Schutz gegen Fluglärm und gegen Luftverunreinigungen durch Luftfahrzeuge.
Die Mitglieder der Fluglärmkommissionen werden von der Genehmigungsbehörde des Flughafens bestimmt und setzen sich vorwiegend aus Vertretern der von Fluglärm betroffenen Umlandgemeinden, der Bundesvereinigung gegen Fluglärm u.a. zusammen.
Nach Vorstellung der Flugverfahrensplanung durch die DFS beschließt die Kommission Empfehlungen, die auch Änderungen an den Flugverfahren zum Gegenstand haben können.
Nach Beratung durch die Fluglärmkommission erfolgt der Abwägungsprozess in der DFS.
Die Lärmschutzinteressen sind neben der Sicherheit, den betrieblichen Erfordernissen und der Kapazität ein wichtiger Teil der Betrachtung. Die finalen Verfahrensentwürfe werden an das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung, einschließlich der Abwägung zu möglichen Varianten, übermittelt. Wenn die DFS Beschlüsse der Fluglärmkommission ganz oder zum Teil nicht berücksichtigt, begründet sie dies.
Zu den Punkten 2,3 und 7:
Aus gegebenem Anlass der Inbetriebnahme der neuen Landebahn am Flughafen Frankfurt erreicht uns seit geraumer Zeit eine erhebliche Anzahl von Anfragen aus dem privaten (Bürgerinitiativen) sowie politischen Raum zur Teilnahme an Veranstaltungen. Als Bundesunternehmen, das für die Flugverkehrskontrolle und die Flugverfahrensplanung in der gesamten Bundesrepublik zuständig ist, ist es uns schon aus kapazitiven Gründen nicht möglich, allen Wünschen in dieser Hinsicht an allen Standorten nachzukommen.
Darüber hinaus hat uns die Erfahrung gelehrt, dass die Bereitstellung von Sachinformation zu unserer Arbeit sowie eine sachorientierte Diskussion am ehesten über die Meinungsbildner und Multiplikatoren unserer Gesellschaft sichergestellt werden kann. Die fachlichen und betrieblichen Hintergründe des Systems Flugsicherung sind aufgrund ihrer Komplexität keinen einfachen Antworten zugänglich und bedürfen daher eines „geschützten Raumes“ zur erfolgreichen Vermittlung. Dies ist der Hauptgrund, warum wir an Veranstaltungen mit Bürgerbeteiligung grundsätzlich nicht teilnehmen.
Bitte sehen Sie uns daher nach, dass wir von einer Beteiligung an der von Ihnen genannten Veranstaltung absehen mussten.
Neben unserer Teilnahme an diversen Veranstaltungen organisieren wir für Landräte, Bürgermeister betroffener Gemeinden sowie Vertretern aus den Magistraten oder Stadtverordnetenversammlungen auch an dem Sitz unserer Unternehmenszentrale in Langen entsprechende Veranstaltungen.
zu Punkt 4 und 7:
Die Verlagerung des nördlichen Gegenanflugs um 2,55 Kilometer weiter in Richtung Norden war zwingend notwendig, um zwischen dem gegenläufigen Verkehr von Gegen- und Endanflug auf die neue Landebahn die von der internationalen zivilen Luftfahrtorganisation (ICAO) geforderte Distanz von 5 nautischen Meilen (ca. 9 Kilometer) zu gewährleisten. Eine Rückverlagerung des nördlichen Gegenanflugs nach Süden ist damit ebenso unmöglich, wie eine weitere Verschiebung nach Norden, da Abflüge unter dem Gegenanflug entlanggeführt werden und hierbei künstlich niedrig gehalten werden müssten. Aus Lärmschutzgründen ist es gerade bei den im Verhältnis zu den Anflügen deutlich lauteren Abflügen nicht statthaft, diese durch eine weitere Verschiebung des Gegenanflugs länger tiefer fliegen zu lassen als nötig.
Bei den beschriebenen Verfahren handelt es sich weder um eine Übergangslösung, noch um einen Probebetrieb. Sie sind fester Bestandteil der seit dem 10. März 2011 und für die Zeit nach der Inbetriebnahme der Landebahn Nordwest geltenden Luftraumstruktur.
zu Punkt 5:
seit Anfang der 2000er Jahre
zu Punkt 6:
Die Aussage der Fraport: „….dass wegen älterer Flugzeuge …..“ ausschlaggebend für den weiter nach Norden verlagerten Gegenanflug sei, möchten wir relativieren.
Ausschlaggebend sind folgende Punkte:
– Größe des Kurswechsels/Winkel
– Geschwindigkeit des Luftfahrzeugs
– Leistungsparameter des Luftfahrzeugs
– Kurvenradius
– Flughöhe
Wir hoffen, dass Ihnen diese Informationen eine Hilfe sind.
Mit freundlichen Grüßen
Gudrun Stahr
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
VK/U Politische Angelegenheiten/Umweltmgmt.
Fluglärmkommunikation
Am DFS-Campus 10
63225 Langen
Mail: fluglaerm@dfs.de
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6.6.2011
Sehr geehrte Frau Stahr,
wie soeben tel. besprochen sollte ich Ihnen meine Fragen zukommen lassen. Sie würden diese dann an Ihren Vorgesetzten weiterleiten und ich würde von ihm kompetente Antworten erhalten.
Seit 10.3.2011 sind im Zusammenhang mit der neuen Landebahn am Frankfurter Flughafen, die im Oktober 2011 eröffnet werden soll, von der Deutschen Flugsicherung neue Flugrouten eingerichtet worden. Durch diese neuen Flugrouten sind sehr viele Menschen am Frankfurter Berg, in Harheim, in Nieder-Erlenbach, in Bonames, in Eckenheim, in Berkersheim, in Eschersheim und vielen weiteren nördlichen Gebieten in und um Frankfurt am Main von sehr störendem Fluglärm betroffen. Die Kompetenzen und Aussagen von Verkehrsministerium, Deutscher Flugsicherung, Flughafenbetreiber Fraport, Land Hessen (u.a. sogenanntes „Umwelthaus“), Stadt Frankfurt sind für den Bürger teilweise widersprüchlich und nicht transparent.
Dazu habe ich einige Fragen:
* Wieso wurden die Bürger nicht vorher über diese Flugrouten-Änderungen informiert und mit einbezogen?
* Wieso weigert sich die Deutsche Flugsicherung, die ja für die neuen Flugrouten zuständig ist, an Informationsveranstaltungen in Frankfurt und anderen Orten teilzunehmen und den Bürgern Rede und Antwort zu stehen?
* Können Sie Einfluss darauf nehmen, dass die Deutsche Flugsicherung an solchen Veranstaltungen teilnimmt, so z. B. an der Informationsveranstaltung (Thema Fluglärm über dem Ortsbezirk 10) des Ortsbeirats 10 am 20.6.2011 20:00 Uhr in Frankfurt am Main – Frankfurter Berg – Turnhalle Albert-Schweitzer-Schule – Berkersheimer Weg 26, 60433 Frankfurt am Main?
* Wieso wurde die Nördliche Gegenanflugroute genau 2,7 km nach Norden verschoben und nicht weiter über wesentlich weniger besiedeltes Gebiet, wodurch wesentlich weniger Menschen unter dem Fluglärm zu leiden hätten?
* Seit wann gibt es die Verordnung mit den 5 nautischen Milen, die einzuhalten sind?
* Ist es richtig, was von Fraport-Seite aus gesagt wurde, dass wegen älterer Flugzeuge, die keinen so engen Radius fliegen könnten (z.B. die MD11) die neue Gegenanflugsgroute in Verbindung mit den 5 nautischen Milen ausschlaggebend für die 2,7-Verschiebung waren?
* Von Fraport-Seite werden unterschiedliche Informationen gegeben: einmal heißt es, die neuen Flugrouten seit 10.3.2011 wären endgültig, dann hört man nein, das wären nur Testrouten. Was hier stimmt, wäre doch am Besten durch einen Vertreter der deutschen Flugsicherung bei den öffentlichen Veranstaltungen zu klären. Könnte nicht ein Vertreter der DFS an der o.a. Anhörung teilnehmen? Die Auskunft von Frau Stahr, die DFS würde zu sich einladen, habe ich in diesem Zusammenhang noch nicht ganz verstanden. Wer kann sich bei der DFS anmelden? Wieviel Bürger können sich gleichzeitig zu einer Infoveranstaltung bei der DFS anmelden? Aber sinnvoller wäre es doch, wenn ein Verantwortlicher der DFS an einer Veranstaltung für mehrere hundert Bürger teilnehmen würde. Diesbezüglich habe ich auch Herrn Verkehrsminister Ramsauer angeschrieben.
Mit der Bitte um schnelle Beantwortung – vor allem, ob die DFS nicht doch zu der o.a. Veranstaltung kommen kann.
Freundliche Grüße
Eberhard Centner
Arbeitsgruppe Lärmschutz – Bürgerverein Frankfurter Berg
www.buergerverein-frankfurter-berg.de
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21.04.2011 2. Antwort Deutsche Flugsicherung
Sehr geehrter Herr Centner,
gerne ergänzen wir unsere Angaben zur Frage 6:
Wie bereits erwähnt hat sich an den Verfahren zur Staffelung von An- und Abflügen am 10.03.2011 nichts geändert. Auch vor diesem Datum gab es Abhängigkeiten zwischen den Abflügen auf den beiden Nordabflugverfahren und den Anflügen auf dem nördlichen Gegenanflug.
Zunächst einige grundsätzliche Ausführungen zum Verfahren bei Abflügen:
Abflugverfahren sind im Luftfahrthandbuch Deutschland beschrieben und im Cockpit bekannt. Die Freigabe zum Befliegen dieses Verfahrens bekommt der Luftfahrzeugführer vom Kontrollpersonal am Tower Frankfurt vor dem Start. Nach dem Start und der Übergabe an die Abflugkontrolle in Langen wird mit dem Erstkontakt in der Regel eine Freigabe für eine über die Anfangsflughöhe hinausgehende Flughöhe erteilt. Der Luftfahrzeugführer ist verpflichtet sein Luftfahrzeug auf der Ideallinie des jeweiligen Abflugverfahrens zu führen und die für die jeweilige Abflugstrecke gültigen Bestimmungen (z.B. eine Mindeststeigleistung) einzuhalten. Das Kontrollpersonal wird nur bei Abweichungen hiervon eingreifen.
In dem von Ihnen übermittelten Profil wurden alle diese für das Abflugverfahren 07-N (kurz) gültigen Beschränkungen eingehalten. Das Profil zeigt einen kontinuierlichen Steigflug ohne Horizontalfluganteil. Wie steil oder flach ein Luftfahrzeug innerhalb der Beschränkungen steigt liegt zunächst im alleinigen Verantwortungsbereich des Luftfahrzeugführers.
Weiterhin können selbstverständlich Kontrollanweisungen unserer Fluglotsen den Steigflug beeinflussen. Hierzu kann beispielsweise ein entstehender Konflikt mit einem Anflug auf dem nördlichen Gegenanflug gehören, bei dem im gegebenen Fall der Steigflug unterbrochen wird. Bei dem von Ihnen angeführten Flug ist dies jedoch sehr unwahrscheinlich, da sich zu diesem Zeitpunkt keine Anflüge auf dem nördlichen Gegenanflug befunden haben, die eine solche Unterbrechung des Steigfluges hätten verursachen können. Eine weitere Ursache könnte ein auf dem Abflugverfahren 07-N (lang) gestartetes Flugzeug sein, welches einen neuen Kurs vom Funkfeuer Metro (MTR) weg Richtung Nordwesten einschlägt und in der Folge den Weg der 07-N (kurz) kreuzt. Solche Abhängigkeiten und sich kreuzende Verkehrsströme sind rund um den Flughafen zu beobachten und alltägliche Arbeit.
Das bloße Vorhandensein von Kreuzungspunkten allerdings bedeutet nicht, dass prinzipiell immer ein Verkehrsstrom unter dem anderen geführt wird, dies wird nur im gegebenen Fall in dieser Form gehandhabt. Zur sicheren Führung des Flugverkehrs kann im Einzelfall auch eine erst verzögert ausgesprochene Freigabe zum weiteren Steigflug gehören, denn an erster Stelle steht immer die Sicherheit.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen weiterführenden Informationen geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Matthias Wächter
Geschäftsbereich Center
CC/FX-M
Tel: ++49 (0) 6103 – 707 6026
Mail: fluglaerm@dfs.de
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19.04.2011 Nachfragen bei der Deutschen Flugsicherung:
Sehr geehrter Herr Wächter,
vielen Dank für Ihre Antworten. Zunächst habe ich noch eine Rückfrage zur Antwort Frage 6:
Ist es nicht doch so, dass die Verschiebung der Routen nach Norden dazu führen, dass die über die Flugroute 07 N startendenden Flugzeuge nicht so steil steigen dürfen, wie sie eigentlich könnten, weil sie unterhalb der Gegenanflugroute bleiben müssen und erst nach dem Kreuzungspunkt weiter steigen können. Ich habe Ihnen hierzu ein Steigprofil vom 21.3.2011 angefügt.
Die rote Linie ist das AzB-Steigprofil des betreffenden Flugzeugs, d.h. das Steigprofil, das dieses Flugzeug hätte, wenn es nicht durch die Flugsicherung am Steigen gehindert wird.
Das grüne Profil ist das tatsächlich beflogene. Der Pfeil markiert etwa den Überflug am Frankfurter Berg. Wie Sie feststellen, fliegt dieses Flugzeug deutlich niedriger als es eigentlich könnte und verursacht damit mehr Lärm als erforderlich.
Können Sie dazu bitte noch mal Stellung beziehen.
Freundliche Grüße
Eberhard Centner
Arbeitsgruppe Lärmschutz des Bürgervereins Frankfurter Berg
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- am 13.4.2011 kommt eine Antwort von Matthias Wächter (Geschäftsbereich Center CC/FX_M):
Sehr geehrter Herr Centner,
vielen Dank für Ihre Anfragen bezüglich der Fluglärmsituation im Frankfurter Stadtteil Frankfurter Berg. Aufgrund des hohen Aufkommens an Anfragen können wir diese leider erst heute beantworten.
Am 10.03.2011 wurden umfangreiche Änderungen an Lufträumen und Verfahren im Bereich der Bezirkskontrollstelle Langen, zu der auch die Anflugkontrolle Frankfurt gehört, eingeführt. Darunter sind auch verschiedene Maßnahmen, die im Zusammenhang mit dem Ausbau des Frankfurter Flughafens stehen. Unter anderem wurde es nötig aufgrund der neuen Endanfluglinien der im Herbst in Betrieb gehenden neuen Landebahn Nordwest den Gegenanflugverkehr weiter nach Norden zu verlegen.
Der Gegenanflugverkehr führt den anfliegenden Verkehr parallel entgegen der Landerichtung zu den Eindrehbereichen, in welchen die Flugzeuge auf die Endanfluglinien eingedreht werden und in eine Landereihenfolge gebracht werden. Die den Gegenanflug beschreibende Wegpunktfolge zieht sich von weit östlich des Flughafens nach weit westlich (bei Ostbetrieb, bei Westbetrieb entsprechend von West nach Ost) des Flughafens. Es ist daher nicht möglich sämtliche besiedelten Gebiete von Überflügen oder nahen Vorbeiflügen auszunehmen. Bei Westbetrieb bewegen sich die anfliegenden Luftfahrzeuge aufgrund der gegenüber dem Ostbetrieb kürzeren Restflugstrecke in tieferen Flughöhen.
Wir möchten abschließend darauf hinweisen, dass es sich nicht um ein neues Verfahren, sondern um die Verlegung eines bereits bestehenden Verfahrens handelt, bei der ein Verkehrsstrom um 2,7 km nach Norden verlegt wurde.
Zu Ihren konkreten Fragen nehmen wir wie folgt Stellung:
1. Bestreitet die Deutsche Flugsicherung nach wie vor , wie Herr Raab in der Frankfurter Rundschau vom 24.3.2011 sagte, dass es keine Änderungen bezüglich der Flugrouten gegeben hätte (hier die Verlegung über den Frankfurter Berg)? ZITAT Herr Raab „“Es hat sich nichts verändert. Das Phänomen, dass bei Ostwind Beschwerden aufkommen, kennen wir seit Jahren“
Die Aussagen von Herrn Raab bezogen sich zum Einen auf die nördlichen Abflugrouten bei Ostbetrieb, an denen in der Tat keine Änderungen vorgenommen wurden und des Weiteren auf den Sachsenhäuser Berg, wodurch es möglicherweise zu Missverständnissen kam. Für den Sachsenhäuser Berg trifft die Aussage „keine Änderungen“ vollumfänglich zu.
2. Bestreiten Sie damit, dass die Gegenanflugroute um 2,7 km nach Norden direkt über den Frankfurter Berg gelegt wurde?
Diese Tatsache wurde nie bestritten und wurde im Vorfeld auch in der Fluglärmkommission thematisiert, dem für uns maßgeblichen Gremium zur Beteiligung aller Interessensgruppen. Darüber hinaus findet sich eine entsprechende Aussage ebenfalls in dem genannten FR-Artikel.
3 Ist es richtig, dass nun sowohl bei Ost- als auch bei Westwind die Flugzeuge entweder in die eine als auch in die andere Richtung immer über den Frankfurter Berg fliegen – der Lärm also dauerhaft dem Stadtteil zugemutet wird?
Sowohl bei Ost- als auch bei Westwind überfliegen Anflüge auf dem nördlichen Gegenanflug auch den Bereich Frankfurter Berg.
4. Sind Sie der Auffassung, dass diese Flugzeuge keinen störenden Lärm verursachen, weil sie angeblich so hoch seien?
Eine solche pauschale Aussage können wir nicht treffen. Die eingeführten Verfahren stellen für uns die beste Möglichkeit dar, alle Verkehrsströme und Abhängigkeiten zueinander in Einklang zu bringen.
5. Warum werden die Bürger des Frankfurter Bergs jetzt oft früh morgens ab 5:00 Uhr seit 10.3.2011 im Schlaf gestört bzw. durch Flugzeuglärm geweckt, was vor dem 10.3.2011 nur in ganz seltenen Ausnahmefällen geschah?
Die Betriebsgenehmigung des Frankfurter Flughafens lässt Starts und Landungen auch zu diesen Zeiten zu. Ab 05:00 Uhr kommt es am Frankfurter Flughafen zu einem hohen Aufkommen an Anflügen. Die DFS GmbH hat diese sicher, geordnet und flüssig abzuwickeln.
6. Ist es richtig, dass die Flugzeuge über die Routen 07N-kurz/lang nicht so steil wie vor dem 10.3.2011 starten, weil sie nun wegen des Sicherheitsabstands unter der Gegenanflugroute bleiben müssen?
Die Verfahren zur Staffelung von An- und Abflügen haben sich am 10.03.2011 nicht geändert.
7. Wenn Sie behaupten, dass sich nichts verändert hat: Können Sie belegen, dass diese Flugzeuge genau so starten wie früher – vor allem nicht niedriger?
Die DFS GmbH stellt sämtliche Flugspuren der jeweils letzten 14 Tage im Internet zur Verfügung, so dass sich jeder Interessierte selbst ein Bild über die Verkehrslage im Bereich um den Frankfurter Flughagen machen kann. Sie finden die Anwendung Stanly-Track auf unserer Homepage umwelt.dfs.de unter den Menüpunkten Flugverläufe > Flughafen Frankfurt. Mit einem Klick auf „Stanly-Track starten“ oben rechts wird die Anwendung gestartet. Neben einer um 30 Minuten verzögerten Darstellung der aktuellen Luftlage können Sie sich mit der Anwendung auch sämtliche Flugspuren der jeweils letzten 14 Tage ansehen.
Wir hoffen, Sie mit diesen Ausführungen hinreichend informiert zu haben und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Matthias Wächter
Geschäftsbereich Center
CC/FX-M
Tel: ++49 (0) 6103 – 707 6026
Fax: ++49 (0) 6103 – 707 6259
Mail: matthias.waechter@dfs.de
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- da keine Antworten gegeben werden –> weitere Nachfragen am 24.3.2011, 25.3.2011, 29.3.2011, 6.4.2011, 7.4.2011, 12.4.2011, 13.4.2011
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- Herr Raab antwortet nicht, dafür schreibt er in der Frankfurter Rundschau am 24.3.2011: „Es hat sich nichts verändert. Das Phänomen, dass bei Ostwind Beschwerden aufkommen, kennen wir seit Jahren“.
- Deshalb am 24.3.2011 ein weiteres EMail an Herrn Raab von der DFS:
Sehr geehrter Herr Raab,
ist dies wirklich die Art der Deutschen Flugsicherung, wie sie mit Anfragen besorgter Bürger umgeht? Anstatt die Fragen zu beantworten, die ich Ihnen am 18.3.2011 per EMail gestellt hatte, lassen Sie sich von der Frankfurter Rundschau am 24.3.2011 zitieren: „Es hat sich nichts verändert. Das Phänomen, dass bei Ostwind Beschwerden aufkommen, kennen wir seit Jahren“. Sie wollen damit die Tatsache, dass hier am Frankfurter Berg seit einiger Zeit mehr Lärm als früher feststellbar ist mit einer lapidaren Erklärung wegwischen. Das halte ich für unfair und unangemessen! Wir hätten überhaupt nichts unternommen, wenn dies so wäre, wie Sie es behaupten. Es müssen aber Veränderung stattgefunden haben, die eben nichts mit ihren Erklärungen zu tun haben.
Sind Sie tatsächlich der Ansicht, dass seit 10.3.2011 nicht am laufendem Band Flugzeuge direkt über den Frankfurter Berg fliegen?
- Bestreiten Sie, dass die Gegenanflugroute um 2,7 km nach Norden direkt über den Frankfurter Berg gelegt wurde?
- Sind Sie der Meinung, dass diese Flugzeuge keinen Lärm verursachen, weil sie angeblich noch so hoch seien oder meinen Sie, dass diese Flugzeuge keinen Lärm machen, weil nicht sein kann, was nicht sein darf? Diese Flugzeuge stören mit ihrem Geräuschen und diesen neue Art des Lärmeintrags gab es hier früher nicht.
- Starten die Flugzeuge über die Routen 07N-kurz/lang nicht so steil wie früher, weil sie nun unter der Gegenanflugroute bleiben müssen?
- Wenn Sie behaupten, dass sich nicht verändert hat: Können Sie belegen, dass diese Flugzeuge genau so starten wie früher – vor allem nicht niedriger?
- Fliegen diese Flugzeuge nicht in Höhe des Frankfurter Bergs niedriger als früher?
Wie Sie wissen, nimmt der Schall nicht linear zu und ab, sondern etwa im Quadrat. Wenn also die Maschinen niedriger sind, gibt es mehr Lärm weil die Entfernung geringer ist zwischen Lärmverursacher und betroffenem Bürger.
Im Übrigen ist es bei Westwind gar nicht leiser, wie die Frankfurter Rundschau (http://www.fr-online.de/frankfurt/das-himmlische-balg/-/1472798/8259948/-/index.html) behauptet. Da fliegen die Flugzeuge nur in die andere Richtung quer über den Frankfurter Berg und der Lärm der nahen Autobahn A661 dröhnt noch dazu.
Folgendes möchte ich auch noch gerne von Ihnen wissen:
- Wenn die neue Landebahn in Betrieb geht, wächst auch das Volumen der Flugbewegungen um 40 %. Wie wird sich diese Zunahme zusätzlich auf die Lärmsituation am Frankfurter Berg auswirken? Auch die Frage nach einem anzunehmendem erhöhten Absturzrisiko und einem damit einhergehenden möglichen Inferno für die Bevölkerung in den dicht besiedelten Wohngebieten haben Sie mir nicht beantwortet.
Mit der Bitte um schnelle, sachliche und ernsthafte Beantwortung der Fragen der Lärmschutzgruppe des Bürgervereins Frankfurter Berg.
Freundliche Grüße
Eberhard Centner
www.buergerverein-frankfurter-berg.de
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18.03.2011 Fragen an die Deutsche Flugsicherung (Herrn Raab)
18.3.2011
Sehr geehrter Herr Raab,
nachdem nun auch im Frankfurter Stadtteil Frankfurter Berg mehr Fluglärm festzustellen ist möchte ich dazu gerne Auskunft von Ihnen haben:
Nachdem die Flugroute „nördlicher Gegenanflug“ weiter in den Norden verlegt wurde (ab 10.3.2011) bekommen wir im Stadtteile wesentlich mehr Fluglärm dieser sich im Landeanflug befindlichen Maschinen ab. Gleichzeitig kann man feststellen, dass die abfliegenden Maschinen auf der sogenannten „Krankenhausroute“ (07N-kurz) mehr Lärm verursachen als früher. Kann es sein, dass diese Maschinen nunmehr länger tief fliegen als früher als man sie noch nicht so wahrgenommen hatte weil sie anderem Flugverkehr ausweichen müssen oder welche Gründe sind dafür verantwortlich?
…
Freundliche Grüße
Eberhard Centner