Frankfurt am Main – 7. Februar 2013.
Gestern haben die Länder Hessen und Rheinland-Pfalz getrennt angekündigt, Bundesratsinitiativen zur stärkeren Berücksichtigung des Lärmschutzes bei der Flugverfahrensfestsetzung und der Flugführung durch die Flugsicherung zu starten. Rheinland-Pfalz strebt anders als Hessen dabei auch eine Beteiligung der Bürger in den Verfahren an.
Die Vorschläge gehen in die richtige Richtung, kommen aber viel zu spät. Deutschland steht unter Druck, aktiv zu werden; im Schreiben der EU an die Bundesregierung wegen unterlassener Umweltverträglichkeitsprüfung bei der Flugstreckenfestsetzung am Flughafen Berlin fragte die EU auch nach Plänen zur Änderung der derzeitigen Gesetzeslage“ so der Sprecher der Bündnisses, Berthold Fuld. Dass Hessen sich den Plänen Rheinland-Pfalz nicht anschließe, passt in ein Bild einer Landesregierung, die Bürgerbeteiligung möglichst vermeiden will; eine Umweltverträglichkeitsprüfung bei der Flugroutenfestsetzung will Hessen offenbar weiterhin umgehen.
Es bestehen erhebliche Lärmminderungspotenziale durch verbesserte Flugführung überwiegend im weiteren Umfeld des Flughafens, die gehoben werden sollten. Lärmprobleme in unmittelbarer Flughafennähe können damit genauso wenig gelöst werden wie durch Einsatz lärmarmer Flugzeuge, die es gar nicht gibt. Eine Deckelung der Flugbewegungszahl ist daher ebenso alternativlos wie ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr.
Fuld widerspricht dem Vorrang der Sicherheit vor dem Lärmschutz „Lärmschutz bedeutet auch Sicherheit für Anwohner – Sicherheit vor dem Risiko fluglärmbedingter Erkrankungen, die tödlich verlaufen können. Es darf keinen absoluten Vorrang der Sicherheit des Luftverkehrs vor der Sicherheit der Anwohner geben, die sich anders als Flugreisende nicht freiwillig einer Gefahr ausgesetzt haben.
Die Ziele des Bündnisses der Bürgerinitiativen:
- Verhinderung des Ausbaus des Frankfurter Flughafens und anderer Flughäfen in der Region
- Schaffung von nächtlicher Ruhe durch ein absolutes Nachtflugverbot von 22 – 6 Uhr
- Schaffung von rechtlich einklagbaren Grenzen der Belastung für die Bürgerinnen und Bürger
- Verursachergerechte Zuordnung von Kosten auf die Luftverkehrsindustrie; Stopp der Subventionen
- Verringerung der Flugbewegungen auf maximal 380.000/Jahr und der bestehenden Belastungen durch Fluglärm, Luftverschmutzung und Bodenverbrauch durch Flugverkehr im Rhein-Main-Gebiet
- Stilllegung der Landebahn Nordwest
Für Rückfragen: Berthold Fuld, Tel.: 0178 2 928928,
E-Mail: berthold@familie-fuld.de