Wiesbaden, 17. Oktober 2011
Flughafen Frankfurt: Die Grenzen der Belastbarkeit sind vielerorts schon jetzt überschritten – für ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr
Zur Diskussion um das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH), nachdem es am Frankfurter Flughafen ab Ende Oktober keine Nachtflüge mehr geben darf, erklärt Hermann Schaus, Parlamentarischer Geschäftsführer und innenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:
„Die Forderung des Lufthansa-Chefs Christoph Franz, die für Freitag geplante Eröffnung der neuen Landebahn zu verschieben, teilt DIE LINKE ausdrücklich. Allerdings schwebt Franz vor, so das vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel erlassene, vorläufige Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen aushebeln zu können. Das will DIE LINKE selbstverständlich nicht. Vielmehr sind wir der Ansicht, dass erst alle Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss sowie die neuen Flugrouten entschieden sein müssen, bevor die neue Landebahn in Betrieb gehen darf. Außerdem müssen die Flugrouten auf Flugsicherheit und Lärmschutz ausgerichtet werden und nicht auf maximalen Profit.
Grundsätzlich gilt: Die Grenzen der Belastbarkeit im Rhein-Main-Gebiet sind vielerorts längst erreicht. Notwendig sind neue Verkehrskonzepte, statt immer neue Zumutungen für die Menschen in der Region.“
Mit dem VGH-Urteil sei erfreulicherweise die Strategie der Hessischen Landesregierung gescheitert, in der Planungsphase erst zu versprechen, im Gegenzug für den Ausbau werde es ein Nachtflugverbot geben, um dann später Wortbruch zu begehen. DIE LINKE halte zusammen mit dem Bündnis der Bürgerinitiativen daran fest, dass es von 22 bis 6 Uhr ein Nachtflugverbot geben müsse.