Zum Maßnahmenpaket der hessischen Landesregierung vom 29.2.2012

Das Maßnahmenpaket der hessischen Landesregierung bleibt leider deutlich hinter den berechtigten Erwartungen der vom Fluglärm Betroffenen zurück. Weder die besonders stark betroffenen Menschen noch die übrige Bevölkerung kann mit einer spürbaren Entlastung rechnen.

Das Paket besteht aus vielen kleinen Maßnahmen, die weder einzeln noch in ihrer Summe zu einer deutlichen Verringerung des Fluglärms führen werden. Auch wenn alle Maßnahmen umgesetzt würden, wird der Fluglärm in den nächsten Jahren mit der prognostizierten Erhöhung der Flugbewegungen zunehmen.

Dies liegt vor allem daran, dass der deutliche Schwerpunkt des Pakets im Ankauf von Immobilien sowie im passiven Lärmschutz liegt und dass weder eine Begrenzung der Zahl der Flugbewegungen noch eine Lärmobergrenze vorgesehen sind.

Ein Nachtflugverbot von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr wird überhaupt nicht angesprochen.

Bei den Maßnahmen, die zu einer echten Verbesserung führen könnten, handelt es sich bislang lediglich um Prüfungsaufträge (z.B. Point Merge) oder vage formulierte Ziele, mit deren Umsetzung frühestens in den Jahren ab 2013 – also ganz überwiegend nach der nächsten Landtagswahl – begonnen werden könnte.

Der von der hessischen Landesregierung angekündigte „große Wurf“ ist deshalb gründlich misslungen. Es ist – um es deutlich zu sagen – eine Mogelpackung, was die hessische Landesregierung den Betroffenen anbietet.

Es liegt auf der Hand, dass das Maßnahmenpaket den breiten Widerstand in der Bevölkerung gegen den Fluglärm nicht verringern wird.

Erst wenn der Lärm tatsächlich abnimmt, werden auch die Proteste nachlassen.

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