Festlegung der Lärmschutzzone – der Frankfurter Norden wird überhaupt nicht berücksichtigt!

Auf der Homepage der Fraport AG kann sowohl „hausdachgenau“ angeschaut, wer von der Festlegung der Lärmschutzzone der Hessischen Landesregierung,  als auch von den freiwilligen Schallschutz-Maßnahmen  des Frankfurter Flughafens erfasst wird:

http://www.fraport.de/content/fraport-ag/de/infoservice_fluglaerm/passiver_schallschutz.html

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