Das Bündnis der Bürgerinitiativen gegen den Flughafenausbau und für ein Nachtflugverbot von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr, wendet sich jetzt mit einer Petition an den hessischen Landtag.
Die auf die Bevölkerung im Rhein- Main Gebiet zukommende Lärmbelastung durch vermehrten Flugbetrieb wurde kleingerechnet und verschleiert; Flugzeuge wurden in weniger laute Klassen eingruppiert, laute Flugzeuge nicht eingestellt und unzutreffend hohe Flughöhen angenommen. Die Öffentlichkeit wurde über das Ausmaß des Fluglärm absichtlich getäuscht. Die deutsche Flugsicherung zeigt sich strukturell und personell nicht in der Lage, das hohe Verkehrsaufkommen möglichst lärmarm zu führen.
Die bis jetzt errichteten Bauten und Anlagen entsprechen zum Teil nicht dem im Planfeststellungsbeschluss beschriebenen Zustand, oder der geforderten Funktion.
Mit der Inbetriebnahme der neuen Landebahn, ohne den anhand überprüfbarer Kriterien erbrachten Nachweis der Funktionsfähigkeit des Systems zum Schutz vor Vogelschlag, gefährdet die Landesbehörde fahrlässig die Sicherheit der Flugpassagiere, der Anwohner und die von Industrieanlagen durch ein erheblich erhöhtes Absturzrisiko.
Weil das Bündnis der Bürgerinitiativen in der Politik der hessischen Landesregierung, soweit es um den Frankfurter Flughafen geht, mehr die Züge politischer Willkür, als die der garantierten Rechtsstaatlichkeit sieht, fordert es hiermit die Aussetzung des Planfeststellungsbeschlusses bis zu einem rechtskräftigen Urteil .
Der für uns wichtigste Teil der Mediation, die jahrelangen Versprechen führender Landespolitiker und ein Landtagsbeschluss zum Nachtflugverbot von 23:00 Uhr bis 05:00 Uhr, wurden gegenstandslos.. Unerträglich ist, dass es zugelassen wird, dass Lufthansa Frachtflüge mit besonders lauten Maschinen in die Mediationsnacht verlagert. Der Nachtbetrieb soll damit auf ein unerträgliches Maß gesteigert werden.
Die Landebahn soll in Betrieb gehen, bevor selbst die höchst Belasteten Schallschutz erhalten haben. Damit ignoriert das Land einschlägige Urteile, in denen deutlich das Vorhandensein eines Schutzes gefordert wird, bevor die Belastung einsetzt.
Wer als Minister ein Gerichtsurteil ignoriert, einem weiteren durch die Schaffung von Fakten vorgreift, die Sicherheit von Flugpassagieren und Anwohnern fahrlässig gefährdet, bewusst gegen geltendes Recht verstößt und ein demokratisches Korrektiv praktisch ausschaltet, beschädigt die Demokratie in unserem Land. Wenn das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht abgewartet werden soll, ist die Betriebsgenehmigung und der Betrieb zum jetzigen Zeitpunkt ein Affront gegen die Justiz schlechthin. Das Bündnis der Bürgerinitiativen fordert die Landesregierung auf, sich ihrer Bindung an Recht und Gesetz bewusst zu werden und die Inbetriebnahme der Landebahn zu untersagen.
Den Petitionstext können Sie unter www. flughafen-bi.de einsehen