ZRM: Posch stellt sich gegen die geltende Rechtsprechung des höchsten hessischen Gerichtes! von: Initiative Zukunft Rhein-Main[2011-09-08 16:00]
Die Initiative Zukunft Rhein-Main ist empört: der Wirtschaftsminister lehnt die Anordnung eines Nachtflugverbotes bis zum Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes ab – und dies für Kommunen kostenpflichtig
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KREIS GROSS-GERAU / STADT MAINZ / STADT HOCHHEIM – „Eine völlig unverständliche Entscheidung, mit der Minister Posch eine ganze Region brüskiert!“ Grund für diese scharfe Kritik der Initiative „Zukunft Rhein-Main“ (ZRM) ist die Weigerung des hessischen Wirtschaftsministers, bis zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Zulässigkeit von Nachtflügen ein vorläufiges Nachtflugverbot für den Frankfurter Flughafen zu erlassen. Dies hatten Anfang Juni eine Reihe von Kommunen sowie zahlreiche private Grundstückseigner für den Zeitraum nach der Inbetriebnahme der neuen Landebahn beantragt. Mit seiner Ablehnung, so Thomas Will (Landrat des Kreises Groß-Gerau), Jens Beutel (Oberbürgermeister der Stadt Mainz und Angelika Munck (Bürgermeisterin der Stadt Hochheim) stelle sich der Minister nunmehr ein weiteres Mal in offenen Gegensatz zur Rechtssprechung des höchsten hessischen Gerichts. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hatte 2009 bekanntlich entschieden, dass die im Planfeststellungsbeschluss für die Landebahn vorgesehene Zahl von bis zu 17 nächtlichen An- und Abflügen mit dem Schutz der Bevölkerung vor nächtlichem Fluglärm nicht zu vereinbaren sei. „Damit drohen den Menschen im Flughafenumland ab Oktober nicht nur zusätzliche Lärmbelästigungen durch die neue Landebahn, sondern auch durch gerichtlich eigentlich untersagte Nachtflüge“, betonen Beutel, Munck und Will. Minister Posch wolle sich in seinem Engagement für die Interessen der Luftverkehrswirtschaft offensichtlich weder durch Gerichtsurteile noch durch das von der Landesregierung vielfach abgegebene Versprechen eines Nachtflugverbots beeinträchtigen lassen. Als „nachgerade empörend“ bezeichnen es die Sprecher indessen, dass Posch den Antragstellern zusätzlich noch mit Verfahrenskosten in unbekannter Höhe droht. Das Wirtschaftsministerium habe nämlich die Bitten um ein vorläufiges Nachtflugverbot als kostenpflichtige sogenannte „Anträge auf Planergänzung“ behandelt. Dabei hatten die Antragsteller im Juni lediglich eine sogenannte „Aussetzungsentscheidung“ gefordert, eine gesetzlich zulässige und nicht mit Verfahrenskosten verbundene Maßnahme. „Für uns stellt sich hier die Frage, ob kritische Flughafenanrainer jetzt mit der Kostenkeule zum Schweigen gebracht werden sollen“, kritisieren Jens Beutel, Thomas Will und Angelika Munck: „Wir fordern eine sofortige Zurücknahme der entsprechende Bescheide und eine nochmalige unvoreingenommene Prüfung unseres Anliegens!“ |