Ein Bild von Uschi Wacker und ein Gedicht

 

Fraport-Fraport über allem,

über allem in der Stadt.
Die Ruhe ist dahin, der Mensch im Bündel krank,
weil Lärm den Körper beutelt.
Wann endlich hat der Lärm ein Ende
und Fraport ein Gewissen.
Schnöder Mammon ohne Grenzen
ist das Gelübde, dem Fraport sich verschrieben hat.
Doch rächt sich irgendwann- vielleicht schon morgen-
dass dieses ungebremste Wachstum
umschlägt in das Gegenteil.
Natur und Mensch- sie sind belastbar,
doch wenn die Grenzen überschritten,
schlägt Beides unbarmherzig wohl zurück.
Noch ist es nicht zu spät, die Einsicht zu bekommen,
dass Menschen wohl das Wachstum fördern,
doch zum eigenem Wohl- und nicht zur Plag.
Wenn dieses here Ziel wird nicht erwogen,
ist ungebremstes Wachstum ein Geschwür,
das Natur u. Mensch vernichten könnte…!

 
Reiner Blösser

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Montagsdemo 14.5.2012



FNP 15.5.2012 Mit Weckern für mehr Nachtruhe

FNP 15.5.2012 58 Flüge trotz Nachtflugverbots

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EINLEGUNG VON WIDERSPRÜCHEN GEGEN RECHTSWIDRIGES VERFAHREN ZUR REGELUNG DES NACHTFLUGVERBOTS

Newsletter 04.05.2012 der INITIATIVE GEGEN FLUGLÄRM MAINZ OBERSTADT E. V.
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Liebe aktive Fluglärmgegner,

anbei eine ganz aktuelle Information gegen den Fluglärm in Mainz.

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1. EINLEGUNG VON WIDERSPRÜCHEN GEGEN RECHTSWIDRIGES VERFAHREN ZUR REGELUNG DES NACHTFLUGVERBOTS
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Die Ankündigung des Hessischen Verkehrsministers Dieter Posch ( FDP),
durch eine „Klarstellung“ das Nachtflugverbot für den Frankfurter
Flughafen im Planfeststellungsbeschluss festzuschreiben, hat für großes
Erstaunen bis hin zu Entsetzen gesorgt. Dies liegt zunächst darin
begründet, dass das Verwaltungsrecht ein „Planklarstellungsverfahren“
überhaupt nicht kennt.

Gravierende Änderungen und Regelungen in einem
Planfeststellungsbeschluss, der die Rechtsgrundlage für den Ausbau des
Frankfurter Flughafens bildet, müssen in einem Planergänzungsverfahren
mit Bürgerbeteiligung durchgeführt werden. Die bloße “
Klarstellung“ einer Regelung käme allenfalls bei Ungenauigkeiten,
offensichtlichen Schreibfehlern etc. in Betracht. Hierum geht es
vorliegend aber nicht sondern um eine neue Regelung zu den Nachtflügen in
der Zeit von 22 bis 6 Uhr. Dabei hat das Bundesverwaltungsgericht das
Hessische Verkehrsministerium nach der Urteilsformel verpflichtet, über
das Nachtflugverbot unter „ Berücksichtigung der Auffassung des
Gerichts“ zu entscheiden. Da die schriftlichen Urteilsgründe bislang
nicht vorliegen – hiermit wird frühestens im Juni gerechnet – kann
Herr Posch die Auffassung des Gerichts im Rahmen einer von ihm erfundenen
„ Planklarstellung „ überhaupt nicht berücksichtigen.

Dabei liegen die Motive für die beabsichtigte Vorgehensweise auf der Hand.
Herr Posch und die Fraport AG befürchten ( zu Recht ), dass die Bürger
in einem formellen Planergänzungsverfahren die Forderung nach einem
umfassenden Nachtflugverbot von 22 Uhr bis 6 Uhr stellen werden,
mindestens jedoch, dass in den Nachtrandzeiten von 22 bis 23 Uhr und von 5
bis 6 Uhr die Anzahl der Flugbewegungen derart reduziert und gesteuert
wird, dass die Nacht – wie es das Bundesverwaltungsgericht in der
mündlichen Verhandlung gefordert hat – nicht zum Tag wird. Wie schon
mehrfach berichtet, fordern das Bundesumweltamt und zahlreiche
medizinische Studien ein absolutes Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr zur
Vermeidung schwerer Gesundheitsschäden. Dem hat sich vermehrt die
Politik, insbesondere der neue Frankfurter Oberbürgermeister Feldmann
angeschlossen, der als Vertreter der Stadt Frankfurt am Main in den
Aufsichtsrat der Fraport AG “einziehen“ wird.

Demgegenüber verfolgt Herr Posch mit seinem „
Planklarstellungsverfahren“ das Ziel, ohne öffentliche Anhörung
möglichst viele Flüge in den Nachtrandstunden durchzusetzen. Dabei ist
es ihm offenbar gleichgültig, welche Vorgaben das
Bundesverwaltungsgericht in seinem schriftlichen Urteil möglicherweise
noch macht und das ein dem Verwaltungsrecht unbekanntes Verfahren das hohe
Risiko der Anfechtung birgt.

Aus diesem Grunde rufen wir nach Rücksprache mit Verwaltungsrechtlern dazu
auf, in einem Schreiben an Herrn Posch “Widerspruch“ gegen die
beabsichtigte “Planklarstellung“ einzulegen. Bei diesem Widerspruch
handelt es sich nicht um ein förmliches Rechtsmittel sondern um einen
Protest gegen die beabsichtigte Vorgehensweise des Verkehrsministers, vor
Bekanntgabe der schriftlichen Urteilsgründe eine Nachtflugregelung zu
treffen.

Bilder:
http://www.fluglaerm-mainz-oberstadt.de/index.php?RDCT=1083795715f04737ff4f

Beschreibung:
Dieter Posch – Der Erfinder des Klarstellungsverfahrens

FÜR IHREN WIDERSPRUCH KÖNNEN SIE EINES DER FOLGENDEN MUSTER VERWENDEN:


Widerspruch Klarstellungsverfahren als WORD.doc

oder
Widerspruch Klarstellungsverfahren als PDF

Das Schreiben muss lediglich mit Ihrem Absender (hinter „Abs.:“ zu Beginn
des Schreibens) und mit Ihrem Namen (hinter „Mit freundlichen Grüßen“ am
Ende des Schreibens) versehen, unterschrieben und an Herrn Posch gesandt
werden.

Bild 1
Bild 2

Beschreibung:
Bild 1: Absender eintragen. Entweder handschriftlich im ausgedruckten PDF
oder digital im WORD.doc
Bild 2: Name und Unterschrift. Entweder handschriftlich im ausgedruckten
PDF oder digital im WORD.doc

Wir gehen davon aus, dass tausende Widerspruchsschreiben aus dem gesamten
Rhein-Main-Gebiet bei Herrn Posch eingehen werden. Bitten Sie auch
Nachbarn, Freunde und Bekannte diese Aktion zu unterstützen.

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Zum Tag des Lärms – Pressemitteilung des BBI vom 24.4.2012

Würde Lärm als Abfall unserer Mobilität sichtbar, wir wären entsetzt über die Höhe der Müllhalden, die sich bildeten. Statt möglichstem Schutz davor, gibt es maximale Vermehrung, individuelle und kollektive Rücksichtslosigkeit. Wo Lärmminderung als Fortschrittsbremse angesehen wird, kann Lärm nur noch verwaltet werden. Politischer Gestaltungswille erschöpft sich in legislativ ausgehandelten „Zumutbarkeiten“. Behördenjuristen und Ministerien drücken sich mit immer haarsträubenderen Formulierungen um die Anwendung des Grundgesetzes.
Lärm ist das am stärksten unterschätzte Umweltproblem. Die Folgen davon werden immer mehr die Zukunft prägen, die Kosten für die Gesundheitsschäden ebenfalls. Mit der steigenden Mobilität steigen die Folgekosten. Noch scheinen sie bezahlbar. Unbezahlbar hingegen ist Lebensqualität, verkürzte Lebenszeit und menschliches Leid. Das alles wird den Unglücklichen aufgezwungen, die das Pech haben, in der Nähe eines Großflughafens, an einer stark befahrenen Schienen- oder Autobahntrasse zu wohnen. Unser Wohlstand kostet immer größere Opfer und ist längst kein Fortschritt mehr.
Dass Wachstum und Fortschritt eine Gleichung ist, die längst nicht mehr aufgeht, muss in Bezug auf den Lärm erst noch in der Politik ankommen.

Helmut Hahn

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Pressemitteilung des BBI zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts am 4.4.2012

Schelmenstück der hess. Landesregierung wurde vorläufiges Ende bereitet Das Bündnis der über 70 Bürgerinitiativen rund um den Frankfurter Flughafen (BBI) begrüßt ganz außerordentlich, dass das Bundesverwaltungsgericht mit seinem Urteil vom heutigen Tage dem Schelmenstück des Hess. Ministeriums für Wirtschaft und … Weiterlesen

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Demo am 24.3.2012

Diese Galerie enthält 38 Fotos.

Bericht im ZDF fluegel.tv Demo gegen Fluglärm, Demo-Zug, Frankfurt 24.03.2012 Außerdem: Hessischer Rundfunk: Dem Fluglärm ausgeliefert http://www.youtube.com/watch?v=-sD6CI7J3Sk&

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Man lernt nie aus: Als Studiogast bei „Hessen extra: Landebahn, Lärm und Nachtflüge – Lösung in Sicht?“ am 13.03.2012

Ein Studiogast der Livesendung hat einen interessanten Beitrag geschrieben: „Sie sind hier unsere Gäste, und wir bestimmen die Regeln, bitte richten Sie sich danach.“ (Moderator Alois Theisen – Anmerkung E.C.) Was hatte ich erwartet und warum hatte ich mich um … Weiterlesen

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Fluglärm – 5 Wahrheiten

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PM Die Linke: Flughafen Frankfurt: Bundesverwaltungsgericht bescheinigt der Landesregierung Tricksereien und Täuschungen

Nachdem Richter das Vorgehen des Landes bei der Genehmigung zum Flughafenausbau als zweifelhaft bezeichnet haben, steht das gesamte Verfahren bezüglich des zentralen Punktes Nachtflugverbot zur Disposition. Dazu erklärt Hermann Schaus, innenpolitischer Sprecher und Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE. im … Weiterlesen

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Pressemitteilung der Deutschen Herzstiftung

„Die Deutsche Herzstiftung fordert ein striktes Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr. Damit appelliert die Patientenorganisation an das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, sich für ein striktes Nachtflugverbot zu entscheiden und damit dem neuen medizinischen Kenntnisstand Rechnung zu tragen.“  mehr

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